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AG Bleiben · Köln

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Kölner Barcamp: Flucht und Migration – „Ja zu Migration”

Am 20. Juni 2026 trafen sich 130 Menschen von mehr als 50 Kölner Initiativen und Organisationen
beim Kölner Barcamp „Flucht und Migration – Ja zu Migration“. Anwesend waren Vertreter:innen
von u.a. Abschiebehaftsupport Köln, AG Bleiben, agisra e.V., AK Politik der Willkommensinitiativen,
Arbeitskreis Politisches Nachtgebet Christuskirche, Anar Academy e.V., Afrikanische Gemeinde Köln
e.V., Bundesverband Afghanischer Diaspora Organisationen in Deutschland (BADO), Bürgerzentrum
Ehrenfeld e.V., interKultur e.V./ Bürgerhaus MüZe, Refugee Law Clinic Cologne e.V., FluMi – Flucht
und Migration, Mosaik Köln Mülheim e.V., Kampagne „Ja zu Migration“, Runder Tisch Riehl, Sea
Eye e.V., Seebrücke Köln, Sofra e.V., Vorstand OV9 Köln-Mülheim/Bündnis 90 /die Grünen und
Widersetzen Köln.
Gemeinsam erarbeiteten sie folgende Resolution:

Präambel
Wir leben in einer Stadt, die von Bewegung geprägt ist – von Menschen, die hierhergekommen sind,
um Schutz zu finden, eine Zukunft aufzubauen oder einfach in Sicherheit zu leben. Köln war schon
immer ein O rt der Ankunft, und wir verstehen das als Stärke.
Am 20. Juni 2026 kamen beim Kölner Barcamp zu Flucht und Migration über 130 Menschen
zusammen: direkt Betroffene, Ehrenamtliche, Fachkräfte aus Sozialer Arbeit und Rechtsberatung,
Aktivist:innen, Kulturschaffende und engagierte Bürger:innen aus der ganzen Stadt. Gemeinsam
haben wir über die Realität gesprochen, mit der Menschen auf der Flucht konfrontiert sind – auf
dem Weg hierher und nach ihrer Ankunft.
Was wir gehört haben, ist dringend. Menschen dürfen Aufnahmeeinrichtungen nicht verlassen.
Anwält:innen können ihre Mandant:innen nicht erreichen. LGBTQA+-Geflüchtete sind auch in
Einrichtungen, die sie schützen sollten, gefährdet. Afghanische Familien leben unter der ständigen
Angst vor Abschiebung in ein Land, das heute von denen regiert wird, die sie verfolgt haben. Familien
mit Kindern werden in Großunterkünften statt in Wohnungen untergebracht.
Viele dieser Zustände sind nicht unvermeidlich – sie sind das Ergebnis konkreter Entscheidungen
konkreter Institutionen. Wir glauben, dass andere Entscheidungen möglich sind.
Diese Resolution ist das Ergebnis eines gemeinsamen Tages des Zuhörens, Diskutierens und
Arbeitens von engagierten Menschen, die sich oft seit Jahren oder Jahrzehnten mit Bedingungen
von Flucht und Ankommen beschäftigen. Sie richtet sich an das Land Nordrhein-Westfalen und an
die Stadt Köln. Wir fordern beide auf, Verantwortung zu übernehmen – nicht abstrakt, sondern in
konkreten, nachprüfbaren Schritten.

Forderungen an die Stadt Köln

  1. Dezentrale, abgeschlossene Unterbringung für Familien: Familien mit Kindern dürfen nicht
    in großen Sammelunterkünften untergebracht werden. Die Stadt muss sie stattdessen in
    abgeschlossenen Wohneinheiten oder kleinen Wohnungen unterbringen – entsprechend dem
    eigenen Ratsbeschluss von 2022 zu Mindeststandards.
  2. Keine Abschiebehaft: Die Stadt Köln muss aufhören, für sogenannte „Ausreisepflichtige“
    Abschiebehaft zu beantragen. Haft als Vorstufe zur Abschiebung ist ein schwerer Eingriff in die
    persönliche Freiheit und darf kein Routineinstrument sein.
  3. Keine Ersatzdokumente statt Duldung: Köln muss daran festhalten, Menschen mit einer Duldung
    auch in Zukunft nicht stattdessen mit informellen „Bescheinigungen über den vorübergehenden
    Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokumente“ abzuspeisen. Dieses informelle
    Ersatzdokument verbaut künftige rechtliche Möglichkeiten und darf nicht verwendet werden.
    Stattdessen müssen bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen alle Ermessensspielräume
    ausgeschöpft werden.
  4. Aktive Information über Bleiberechtsmöglichkeiten: Die Ausländerbehörde Köln soll Menschen
    aktiv und proaktiv über legale Wege informieren, auf denen sie ein Bleiberecht erlangen könnten
    – etwa nach §25a und §25b Aufenthaltsgesetz (für Menschen, die seit mehreren Jahren in
    Deutschland leben und gut integriert sind). Die Behörde muss darüber auch Nachweise führen.
  5. Umfassende Härtefallprüfung in allen Verfahren: Jede aufenthaltsrechtliche Entscheidung muss
    eine vollständige Einzelfallprüfung beinhalten – unter Berücksichtigung der Istanbul-Konvention
    (zum Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt), des Non-Refoulement-Gebots (die
    Zurückweisung oder zwangsweise Rückführung in Staaten verbietet, in denen ernsthafte Gefahr
    droht) sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit traumatisierter Minderjähriger.
  6. Schutz für Afghan:innen mit Abschiebeverbot: Menschen aus Afghanistan, die ein formales
    Abschiebeverbot besitzen, müssen in Köln weiterhin Schutz erhalten. Jede Zusammenarbeit
    mit Vertreter:innen der Taliban ist abzulehnen – auch sogenannte „technische“ Kooperation.
    Das betrifft insbesondere die Aufforderung zur Passbeschaffung bei Taliban-Botschaften sowie
    Gegenüberstellungen von Afghan:innen mit Taliban-Vertretern in BAMF-Dienststellen.
  7. Garantierte Finanzierung freiwilliger und gemeinschaftlicher Angebote: Leistungen, die
    als „freiwillige“ städtische Beiträge eingestuft werden – darunter Ehrenamtskoordination,
    Willkommenskultur, Kinder- und Jugendarbeit, Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete
    Menschen, Beratung bei häuslicher Gewalt und Traumaunterstützung – müssen verlässlich
    finanziert werden. Diese Angebote sind keine Extras, sondern unverzichtbare Bestandteile der
    Daseinsvorsorge.
  8. Erhalt und Ausbau der Gesundheitsversorgung: Gesundheitsangebote für schutzsuchende
    Menschen müssen erhalten und ausgebaut werden. Dazu gehören Traumabehandlung sowie
    die Weiterfinanzierung des anonymen Krankenscheins, der Menschen ohne gesicherten
    Aufenthaltsstatus den Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht.
  9. Besserer Zugang zu Kinderbetreuung: Die Stadt muss Geflüchtete – insbesondere
    Alleinerziehende und andere besonders vulnerable Gruppen – aktiv dabei unterstützen,
    Kitaplätze und Nachmittagsbetreuung zu finden.
  10. Kostenlose Sprachkurse: Köln muss kostenlose Deutschkurse für alle Schutzsuchenden
    anbieten, die keinen Zugang zu BAMF-finanzierten Kursen haben. Die Finanzierung muss auch
    Fahrtkosten, Lernmaterialien und Kinderbetreuung umfassen.
  11. Streichung von Nutzungsgebühren-Nachforderungen: Die Stadt muss ihre aktuellen
    Nachforderungen von Nutzungsgebühren für das Wohnen in Geflüchtetenunterkünften
    zurücknehmen.
  12. Unterstützung ziviler Seenotrettung: Die Stadt Köln ist Teil der Initiative „Sicherer Hafen und
    muss den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen. Sie muss zivile Seenotrettung
    aktiv unterstützen, eine Schiffspatenschaft verlässlich finanzieren und offiziell anerkennen,
    dass sie als Kommune ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung der Seenotrettung
    im Mittelmeer hat.
  13. Mitgliedschaft im ICORN-Netzwerk: Köln soll dem International Cities of Refuge Network
    (ICORN) beitreten, das bedrohten Schriftsteller:innen, Künstler:innen und anderen
    Kulturschaffenden Schutzaufenthalte ermöglicht. Die Stadt soll jährlich einige Stipendien für
    Lebenshaltungskosten und Wohnraum finanzieren.

Forderungen an das Land Nordrhein-Westfalen

  1. Bewegungsfreiheit für Menschen in Aufnahmeeinrichtungen: Menschen, die zukünftig in
    Einrichtungen nach dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) untergebracht
    werden, müssen diese verlassen dürfen. Die Suche nach Schutz darf nicht zum Grund werden,
    Menschen zu inhaftieren oder sie haftähnlichen Bedingungen auszusetzen.
  2. Zugang für NGOs und Rechtsbeistand: Nichtregierungsorganisationen müssen Menschen
    in Aufnahmeeinrichtungen ohne bürokratische Hürden erreichen können – und umgekehrt
    müssen Bewohner:innen NGOs kontaktieren dürfen, auch digital. Rechtsanwält:innen müssen
    Grenzverfahrenszentren ohne Besuchserlaubnis betreten können. Das Recht auf rechtliche
    Vertretung ist grundlegend. Mobiltelefone dürfen nicht eingezogen werden.
  3. Schutz für LGBTQA+-Geflüchtete und andere vulnerable Gruppen: Aufnahmeeinrichtungen
    des Landes müssen sichere und getrennte Unterbereiche für LGBTQA+-Geflüchtete und
    andere besonders gefährdete Personen bereitstellen. Mitarbeitende müssen entsprechend
    geschult und sensibilisiert werden. Betroffene müssen in einem geschützten Rahmen über ihre
    Geschlechtsidentität oder Gewalterfahrungen sprechen können – auch im Asylverfahren.
  4. Wiederherstellung des regulären Aufenthaltsstatus im Dublin-Verfahren: Menschen, deren Asylverfahren unter die Dublin-Verordnung fallen (diese regelt, welches EU-Land für einen Asylantrag zuständig ist), erhalten in NRW teilweise sogenannte „Dublinverfahrensbescheinigungen“ statt der üblichen Rechtsdokumente
  5. (Aufenthaltsgestattung oder Duldung). Diese rechtliche Grauzone schneidet Betroffene vongrundlegenden Unterstützungsleistungen ab. Das Land muss flächendeckend zur Ausstellung ordentlicher Dokumente zurückkehren und das EuGH-Urteil vom 4. Juni 2026 umsetzen, das ein menschenwürdiges Existenzminimum für Menschen im Dublin-Verfahren vorschreibt.
  6. Respekt für das Kirchenasyl: Das Land NRW muss alle Ausländerbehörden anweisen, das Kirchenasyl weiterhin zu respektieren – eine langjährige humanitäre Praxis, bei der Glaubensgemeinschaften Menschen vor Abschiebung schützen, während ihre Fälle erneut geprüft werden.
  7. Landesweiter Schutzmechanismus zur Konventionskonformität: Es muss ein formaler, landesweiter Mechanismus eingerichtet werden, der sicherstellt, dass Entscheidungen der Ausländerbehörden in NRW systematisch auf die Einhaltung der Istanbul-Konvention geprüft werden – auch bei Abschiebungen auf Basis von BAMF-Bescheiden. Dafür ist eine landesweite Erlassregelung notwendig.
  8. Keine Ersatzdokumente statt Duldung: Menschen mit einer Duldung dürfen nicht stattdesse mit informellen „Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokumente“ abgespeist werden. Dieses informelle Ersatzdokument verbaut künftige rechtliche Möglichkeiten und darf nicht verwendet werden. Wir fordern Verena Schäffer, die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die Ausländerbehörden in NRW entsprechend anzuweisen.

Das Köln Barcamp „Flucht und Migration“ am 20.06.2026 wurde organisiert von der Kampagne Ja zu
Migration, Mosaik Köln Mülheim e.V., dem Forum für Willkommenskultur und dem Integrationshaus
e. V..

Hier gibt es die Resolution zum Download: